In Abteilung II sind eine Vielzahl von Rechten für die Berechtigten eingetragen (74 Stück!)
Die bewilligen jetzt die "Löschung sämtlicher Rechte in Abteilung II".
Bedenken?
Bezeichnung der Rechte ausreichend?
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Wenn nach der Löschung kein Recht übrig bleibt: keine !
In diesem Fall wäre das m.E. ein eindeutiger Antrag. -
Wenn das Grundbuch eindeutig bezeichnet ist und es keine Unstimmigkeiten gibt, weil z.B. ein Recht an mehreren Grundstücken eingetragen ist und aus der Löschungsbewilligung nur die Freigabe von einem der Grundstücke ersichtlich wäre - nein. Keine Bedenken.
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Unter der Bedingung der richtigen Grundbuchbezeichnung wäre das für mich auch eindeutig und ausreichend.
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Wenn die Berechtigten in allen 74 Rechten identisch sind und im selben Gemeinschaftsverhältnis stehen, wäre mir Antrag und Bewilligung unter Bezug auf alle Rechte ausreichend. Gibt es bei den 74 Rechten nur eine Abweichung bezüglich der Berechtigten, würde ich bei der Bewilligung auf genauer Bezeichnung der Rechte bestehen.
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Wenn die Berechtigten in allen 74 Rechten identisch sind und im selben Gemeinschaftsverhältnis stehen, wäre mir Antrag und Bewilligung unter Bezug auf alle Rechte ausreichend. Gibt es bei den 74 Rechten nur eine Abweichung bezüglich der Berechtigten, würde ich bei der Bewilligung auf genauer Bezeichnung der Rechte bestehen.
Nee, gibt es nicht!
Ich werde die Rechte dann mal löschen!
Danke für Eure Meinungen!
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