Moin zusammen,
ich bräuchte mal Denkanstöße hinsichtlich des geringsten Gebotes in der Teilungsversteigerung.
Das Grundbuch sieht wie folgt aus:
Eigentümer 1 - zu 1/4-Anteil
Eigentümer 2 - zu 3/4-Anteil
Eigentümer zu 1) betreibt die TV.
Rangfolge im Grundbuch:
1. Sicherungshypothek 1 - lastend auf dem 1/4-Anteil
2. ZV-Vermerk
3. Sicherungshypothek 2 - lastend auf dem 1/4-Anteil
4. Sicherungshypothek 3 - lastend auf dem 1/4-Anteil
5. Sicherungshypothek 4 - lastend auf dem 1/4-Anteil
Gedanken!
a) Beteiligter nach § 9 Nr. 1 ZVG ist Sicherungshypothek 1. Um den Beteiligtenstatus zu erlangen müssen die anderen Sicherungshypotheken angemeldet werden (§ 9 Nr. 2 ZVG). Kein Problem!
b) Wie sieht mein geringstes Gebot aus? Sicherungshypothek 1 bleibt auf alle Fälle bestehen. Was ist mit 2, 3, 4? Gehen diese dem Anspruch des Ast. auf Aufhebung der Gemeinschaft vor, obwohl sie nach dem ZV-Vermerk eingetragen wurden? Fallen die Sicherungshypotheken 2, 3, 4 nach der Anmeldung der Rechte automatisch in das geringste Gebot? Oder berücksichtigte ich diese Rechte im geringsten Gebot nicht, da sie nach dem ZV-Vermerk eingetragen wurden?
Ich danke für Eure Hilfe und Aufklärung!
Beste Grüße