Mir liegt ein Antrag auf Wechsel des Ergänzungspflegers des zuständigen Jugendamts als Pfleger wegen Wohnsitzwechsel vor.
Der Pflegling ist 12 Jahre alt.
Muss der Pflegerwechsel vom Jugendamt mit dem Pflegling besprochen werden oder ist dies erst ab einem Alter von 14 Jahren erforderlich?