Hallo!
Ich bräuchte bitte mal Eure Hilfe.
Eingetragen ist in Abt. II für die Berechtigten "das veräußerliche und vererbliche Recht über der Oberfläche von.... einen Keller zu haben". Nunmehr liegt ein Antrag des Grundstückseigentümers vor, die Berechtigten aufzubieten, da diese zwischenzeitlich verstorben sind und ihre Erben nicht ermittelt werden können.
Kann ich die Berechtigten aufbieten? Und was muss ich beachten? Ich hatte so einen Fall noch nie und komme bei meiner Recherche nicht so richtig weiter!