Hallo,
ich bin auf der Suche nach Rechtsprechung/Meinungen/ Erfahrungswerten ob die Zahlung einer Zusatzpauschale gem. 5a Absatz 1 VBVG aus der Staatkasse möglich ist oder nicht.
Das einzige Vermögen der Betreuten war Grundbesitz. Bis zu dessen Verkauf konnte der Betreuer die Pauschale nach §5a I Nr.2 VBVG geltend machen.
Der Grundbesitz wurde verkauft, es wurden alle offenen Rechnungen ( Heimkosten, Betreuervergütung, Gerichtskosten etc.) gezahlt dadurch war die Betreute dann direkt mittellos.
Im aktuellste Vergütungsantrag wurde für die ersten beiden Monate nach der Grundbesitz verwaltet, die Betreute galt auch noch als vermögend und deshalb wird die Pauschale geltend gemacht.
Ab dem dritten Monat wird bereits nach mittellos abgerechnet und der Antrag richtet sich dementsprechend gegen die Staatskasse.
Ich wäre eigentlich davon ausgegangen, dass das "mittellos" in 5a I VBVG so wie das mittellos in § 1836d BGB zu verstehen ist.
Der Bezirksrevisor verweist auf die Begründung zum Gesetzesentwurf (Drucksache 19/8694, Seite 22).Dort wird davon ausgegangen, dass die eingeführten Pauschalen "zu keinen Mehrausgaben bei den Ländern" führen. Daraus schließt der Bezirksrevisor, dass eine Zahlung der Pauschale aus der Staatskasse in jedem Fall ausgeschlossen ist.