Hallo zusammen,
ich bräuchte auch mal eure Hilfe
Ich habe eine Erblasserin die ein gemeinschaftliches Testament mit Ihrem Ehemann hinterlassen hat. Dieses wurde jedoch mit Computer geschrieben und von beiden lediglich unterschrieben. Es enthält keine konkrete Erbeinsetzung sondern lediglich den Passus "Wir haben uns entschlossen, dass wir als Ehepaar uns für das Testament "Berliner Modell" entscheiden". Ansonsten enthält dieses nur Teilungsanordnungen.
Der Ehemann hat das Testament bei uns zur Eröffnung abgegeben. Daraufhin habe ich ihn darauf hingewiesen, dass ich das Testament eröffnen werde, dies aber formunwirksam ist.
Nun hat er mir eine Patientenverfügung im Original vorgelegt die den handschriftlichen Passus der Erblasserin "Ich möchte falls ich sterbe sollte, dass das "Berliner Testament" angewendet wird" enthält.
Diese Patientenverfügung wurde vor dem "Testament" errichtet.
Der Wille der Erblasserin ist klar - ihr Mann soll Alleinerbe sein. Doch reicht dies auch schon als Erbeinsetzung?
Gesetzliche Erben wären neben dem Ehemann die beiden Kinder.
Vielen Dank schon mal!