Betreuervergütung und Verzögerungsrüge gem. § 198 GVG

  • ... Ich verstehe die Aufregung von HorstD auch nicht ganz, die förmliche Festsetzung braucht wirklich nicht viel länger als die Auszahlung im Verwaltungsweg.

    Doch und zwar bereits deshalb, weil jedes Mal vor Erlass des Festsetzungsbeschlusses der Bezirksrevisor anzuhören ist. (Unabhängig davon dauert die Beschlussfassung doch länger als die bloße Erstellung einer Auszahlungsanweisung.)

    Bei uns nicht, die Revisoren bekommen in den Standardfällen die Akte erst nach Beschlussfassung. Da wird vorher nix angehört.

    Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse sind bei uns auch keine Seltenheit, und zwar vor allem aus den von Beschützer angeführten Gründen. Die Sorge dahinter verstehe ich. Allerdings grämt mich der damit verbundene Papierverbrauch schon sehr.

    Die Bearbeitungszeit von 4 Monaten ist in einzelnen Fällen schon mal möglich, bei Standardfällen ist das schon ungewöhnlich (es sei denn, das ganze Referat ist völlig abgesoffen). Da hilft nur das Gespräch mit der Rechtspflegerin oder halt eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Einen aufsichtsführenden Richter gibt es nicht für Rechtspfleger.

  • Entweder, man beteiligt den Vertreter der Staatskasse gem. § 274 Abs. 4 Nr. 2 FamFG. (Ich würde erwarten, dass man in diesen Fällen auch vorher anhört. Aber das mag ja mit den örtlichen Bezirksrevisoren anders vereinbart sein.)
    Oder man teilt den Vergütungsbeschluss gem. §§ 304 Abs. 2, 15 Abs. 3 FamFG mit. Dann wird der Beschluss nach 3 Monaten rechtskräftig. Letzteres bietet sich m.E. bei problemlosen Fällen an.

  • Das ist die einzige Rechtspflegerin, bei der es so lange dauert.... Bei allen anderen läuft es. Bin mal gespannt ob sich nächstes Jahr etwas ändert, wenn ich keine Festsetzung mehr beantrage.

    Ich denke es geht um Befindlichkeiten.

    Bin mal gespannt wie sie auf die Verzögerungsrüge reagiert? Vielleicht habe ich ja Glück und sie lässt die Spielchen?


  • Bin mal gespannt wie sie auf die Verzögerungsrüge reagiert? Vielleicht habe ich ja Glück und sie lässt die Spielchen?

    Das glaube ich nicht. Ihr seid doch beide richtig "schön" in der Eskalationsstufe drin.
    Das geht weiter bis "eener feeenst" (für Nichtsachsen: einer weint)

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Freut Euch nicht zu früh mit den Dauerauszahlungen.

    Bei uns ist es so, dass diese Funktion nicht mehr in ForumSTAR eingebaut wird. D.h. die Auszahlung erfolgt nicht automatisch.
    Das bedeutet, dass alle 3-Monatsfristen händisch herausgesucht werden müssen und bearbeitet werden um dann wieder auf 3 Monate gelegt werden zu müssen.

    Wann ich diese Wiedervorlagen heraussuche kann ich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen - täglich? wöchentlich? monatlich?

    Je nach dem werden die Betreuer teilweise weiterhin auf ihre Vergütung warten müssen.

  • Freut Euch nicht zu früh mit den Dauerauszahlungen.

    Bei uns ist es so, dass diese Funktion nicht mehr in ForumSTAR eingebaut wird. D.h. die Auszahlung erfolgt nicht automatisch.
    Das bedeutet, dass alle 3-Monatsfristen händisch herausgesucht werden müssen und bearbeitet werden um dann wieder auf 3 Monate gelegt werden zu müssen.

    Wann ich diese Wiedervorlagen heraussuche kann ich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen - täglich? wöchentlich? monatlich?

    Je nach dem werden die Betreuer teilweise weiterhin auf ihre Vergütung warten müssen.

    ForumSTAR kann das tatsächlich nicht, aber gibt es bei euch kein Programm für die Haushaltsmittel? Bei uns werden die Dauerauszahlungen mittels IHV erfolgen (wie früher auch schon).

  • Dauerauszahlungen mit EPOS sind sicherlich möglich, aber ich verkneife mir einen Kommentar zu der Sinnhaftigkeit und den Folgeproblemen dieser Möglichkeit. Zum Glück hat der Betreuer keinen Anspruch darauf.

  • Wo sind denn da die großen Bedenken? Spart doch auch den Rechtspflegern Arbeit. Und gerade bei solchen Sachen wie mit dem Threadstarter. Die meisten Betreuten (über 90 % bei den von Berufsbetreuer Betreuten) sind schon nach jetziger Definition mittellos. Und mit den Änderungen 2023 werden es noch mehr (und wenn die Schonbetragserhöhung auf 10.000 kommt, werden es bestimmt 95% sein). Die eignen sich doch zum größten Teil. Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass da jemand plötzlich vermögend wird? Und falls ja, wird das ja auch ohne Veränderungsmitteilung eh meist auffallen. Warum also
    diese Zurückhaltung? In MV hat das Jahre lang gut geklappt. Da gibts ja bekanntlich auch nur arme Schlucker. Und was gäbe es sonst noch: Aufnahme in Heim kommt ja auch durch den Genehmigungsantrag zur Wohnungskündigung ans Tageslicht.

  • Wir hatten dass schon an anderer Stelle.
    Die Praxis wird zeigen, ob das gutgeht. Ich bin halt skeptisch, weil ich es zu oft erlebe, dass sich die Voraussetzungen für eine Vergütung(shöhe) im Abrechnungszeitraum ändern und die BetreuerInnen das erst verspätet mitteilen.
    Von neuen Kontoverbindungen u.ä. ganz abgesehen.

  • Wir hatten dass schon an anderer Stelle.
    Die Praxis wird zeigen, ob das gutgeht. Ich bin halt skeptisch, weil ich es zu oft erlebe, dass sich die Voraussetzungen für eine Vergütung(shöhe) im Abrechnungszeitraum ändern und die BetreuerInnen das erst verspätet mitteilen.
    Von neuen Kontoverbindungen u.ä. ganz abgesehen.

    Sehe ich genauso!

  • Ok, unter der Prämisse, dass man schon Pferde hat k… sehen, klar. Aber ich sehe eigentlich nur eine Sache, die ein Hindernis darstellen könnte. Nämlich die gesondere Pauschale nach § 5a Abs.1 ab 1.1.23 § 10 Abs. 1 VBVG. Offenbar ist hier ein echter Antrag nötig. Und zwar gemeinsam mit dem eigentlichen Vergütungsantrag. Wenn jetzt aber eine der dort genannten Situationen erst später eintritt (nach Beantragung und Bewilligung einer Dauervergütung), wäre das doch ein Separatantrag - und daher nicht zulässig. Oder mache ich einen Denkfehler.

    im übrigen ist das ja tatsächlich ein anderes Threadthema (wohl ab #26). Kann der admin das trennen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!