... Ich verstehe die Aufregung von HorstD auch nicht ganz, die förmliche Festsetzung braucht wirklich nicht viel länger als die Auszahlung im Verwaltungsweg.
Doch und zwar bereits deshalb, weil jedes Mal vor Erlass des Festsetzungsbeschlusses der Bezirksrevisor anzuhören ist. (Unabhängig davon dauert die Beschlussfassung doch länger als die bloße Erstellung einer Auszahlungsanweisung.)
Bei uns nicht, die Revisoren bekommen in den Standardfällen die Akte erst nach Beschlussfassung. Da wird vorher nix angehört.
Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse sind bei uns auch keine Seltenheit, und zwar vor allem aus den von Beschützer angeführten Gründen. Die Sorge dahinter verstehe ich. Allerdings grämt mich der damit verbundene Papierverbrauch schon sehr.
Die Bearbeitungszeit von 4 Monaten ist in einzelnen Fällen schon mal möglich, bei Standardfällen ist das schon ungewöhnlich (es sei denn, das ganze Referat ist völlig abgesoffen). Da hilft nur das Gespräch mit der Rechtspflegerin oder halt eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Einen aufsichtsführenden Richter gibt es nicht für Rechtspfleger.