Und noch eine Frage
Im Falle eines Eigentumswechsels nach Beschlagnahme wird der neue Eigentümer nach Anmeldung ja Beteiligter. Was aber sollte der denn anmelden? Kann mir das vielleicht jemand erklären?
Daaanke
Und noch eine Frage
Im Falle eines Eigentumswechsels nach Beschlagnahme wird der neue Eigentümer nach Anmeldung ja Beteiligter. Was aber sollte der denn anmelden? Kann mir das vielleicht jemand erklären?
Daaanke
Na dass er neuer Eigentümer ist und beteiligt werden möchte?
Nur ohne "?".
Nur ohne "?".
Starke Antwort, die überzeugt.
Nur ohne "?".
Starke Antwort, die überzeugt.
Meine Antwort bezog sich auf die Antwort von Anta vor mir.
Na dass er neuer Eigentümer ist und beteiligt werden möchte?
Ja, aber was bedeutet dies konkret?
Meldet der neue Eigentümer nicht an, wird er vom Gericht ignoriert. Meldet er sein Recht an, bekommt er von allem was passiert eine Mitteilung. Sollten ihm Eigentümerrechte zustehen, bekommt er eine entsprechende Zuteilung.
Ahhh, jetzt hab ich's verstanden
Danke:daumenrau
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