Antrag auf Aufschub der Vollstreckung der Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten gemäß § 455 StPO für meinen Betreuten
Mein Betreuter ist schwer krank. Er leidet unter: · Abhängigkeitsleiden· Leberzirrhose Die zuständige Amtsärztin rief mich an und teilte mit, dass sie ein Gutachten nach Aktenlage fertigen wird. Sie wird dort ein Aufschub von 6 Monaten empfehlen.
Laut der Ärzte der Universitätsklinik wächst eine zerstörte Leber aber nicht nach. Eine Spontalheilung, wie bei einer Krebserkrankung, ist hier deshalb ausgeschlossen.
Ich frage mich vor diesem Hintergrund, ob ein Aufschub von 6 Monaten überhaupt ein geeignetes Mittel sein könnte?
Wie sind denn die Meinungen hierzug?