Aktenversendungspauschale Betreuer

  • Hallo zusammen,

    aufgrund eines Betreuerwechsels hat der neue Betreuer die Akte angefordert. Diese wurde ihm übersandt und die Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 € angefordert.

    Kann sich der Rechtsanwalt (Betreuer) die Aktenversendungspauschale nun mit der Vergütung beim vermögenden Betreuten zurückholen? Bei der Vergütung handelt es sich ja eigentlich um eine Pauschale? Die Erstattung aus dem Vermögen des Betreuten dürfte damit ausscheiden oder?

    Viele Grüße

    Phantom

  • Ich habe nun eine Stellungnahme vom Betreuer bekommen, wonach die Akteneinsicht eine anwaltsspezifische Tätigkeit darstellen würde, § 1877 Abs. 3 BGB, weil die Akte ja in die Geschäftsräume des Berufsbetreuers übersandt wurde und dies nur möglich gewesen ist, da er Anwalt ist.

    Meines Erachtens hat dies aber nichts mit einer anwaltsspezifischen Tätigkeit zu tun oder? Die Art der Versendung, weil er Anwalt ist, sagt ja nichts darüber aus, dass die Akteneinsicht eine anwaltsspezifische Tätigkeit darstellt. Ein Berufsbetreuer, welcher kein Anwalt ist, kann ja genau so Akteneinsicht nehmen, ohne dass dies einer anwaltsspezifischen Tätigkeit entspricht. Dies dann in den Räumen vom AG, wodurch er ja auch keine Fahrtkosten ersetzt bekommt, da ja die Pauschale greift? Oder habe ich einen Denkfehler?

  • Ich habe aber doch das Problem, dass § 1877 BGB über § 11 VBVG nur der Absatz 3 des § 1877 BGB angewendet werden kann. Bezüglich der anderweitig entstandenen Aufwendungen werden diese durch die Fallpauschale abgedeckt.

    § 1877 Abs.  3 BGB nennt ja nur Aufwendungen, die dem Betreuer durch seinen Beruf entstehen. Die Akteneinsicht ist jedoch per se keine anwaltliche Tätigkeit? Die Versendung erfolgt zwar aufgrund der Tatsache, dass der Betreuer Anwalt ist. Wäre er kein Anwalt, hätte er beim Gericht Akteneinsicht nehmen können. Die Fahrtkosten wären dann ja auch nicht zu erstatten.

  • Gutes Argument, das im RM-Weg überprüfbar wäre.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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