Hallo zusammen,
aufgrund eines Betreuerwechsels hat der neue Betreuer die Akte angefordert. Diese wurde ihm übersandt und die Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 € angefordert.
Kann sich der Rechtsanwalt (Betreuer) die Aktenversendungspauschale nun mit der Vergütung beim vermögenden Betreuten zurückholen? Bei der Vergütung handelt es sich ja eigentlich um eine Pauschale? Die Erstattung aus dem Vermögen des Betreuten dürfte damit ausscheiden oder?
Viele Grüße
Phantom