Kann der Nachlasspfleger die Aufgabe des Eigentums nach § 928 für den verstorbenen Eigentümer erklären?
Wenn ja, ist dies genehmigungspflichtig?
Ein Nachlasspfleger überlegt hier nämlich in einem Fall, das Eigentum aufzugeben.
Das Haus ist laut Schätzung maximal 5000 Euro wert. Bargeld ist keines vorhanden. Räumungskosten des völlig zugemüllten Hauses belaufen sich auf über 20.000 Euro.
Eine Grundschuld valutiert noch mit einem kleineren Betrag.
Welche Möglichkeiten seht ihr hier neben § 928 BGB sonst?
Danke vorab