Hallo,
wir haben Grundsteuerforderungen für ein Grundstück. Der Grundstückseigentümer ist verstorben. Die gesetzlichen Erben haben keinen Erbschein beantragt. Zwei von vier Erben sollen eine Ausschlagung erklärt haben, aber da kein Erbscheinantrag gestellt ist, werden die Erbausschlagungen derzeit nicht geprüft.
Können wir als Kommune einen Erbschein beantragen?