Von einer ... gelegenen Kanzlei (vormals ...) kommen nun mit "Uralt-Titeln" irgenwann mal tituliert und anschließend abgetreten stes mit der Forderungsanmeldung unter Geltentmachung der RSB-Festigkeit mit der Begründung" es wird davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Begründung der Forderung die Zahlungsunfähgikeit gegeben war" und dabei wird dann auf §§ 129 ff. verwiesen.
Wie geht Ihr damit um ?
Der Oberjoke einer Anmeldung war: 12,84 EUR aus einem Kontokorrentverhältnis als Hauptforderung....
Ich bin soweit, dass ich diese Anmeldungen zu beanstanden beabsichtige, -vlt. mit dezentem Hinweis auf die Verjährung bzgl. der vbuh - mit Abschrift an den Schuldner, bei letzterem hab ich aber ein etwas blödes Gefühl dabei, da .....
hm