Ich habe jetzt ein Verfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft übernommen, welches im Jahre 2014 angeordnet wurde.
Im November 2021 wurde im Rahmen der Flurbereinigung ein Grundstückstausch durchgeführt.
Für mich stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dieser durchgeführte "Grundstückstausch" auf mein Verfahren hat,
in welchem bereits ein Verkehrswertgutachten über das Grundstück, welches im Flurbereinigungsverfahren aus dem Bestand
ausgeschieden ist und an dessen Stelle ein anderes Grundstück getreten ist, hat.
Sehe ich es richtig, dass ich ein neues Verkehrswertgutachten einholen muss?