Liebe Grundbüchler,
im hiesigen Grundbuch sind unter BV-Nr. 5 die Flurstücke 213 und 316 gebucht. Im letzten Jahr bewilligte der Eigentümer die Eintragung einer Grundschuld am Flurstück 316. Eingetragen wurde aber eine Grundschuld III/2 lastend an der gesamten BV-Nr. 5. Nunmehr bewilligt der Eigentümer die Nachverpfändung des Flurstücks 213 bezüglich der vorgenannten Grundschuld.
Bezüglich des Flurstücks 213 fehlte es bei der ersten Eintragung an der Einigung/Bewilligung. Die Eintragung dürfte insoweit unwirksam und das Grundbuch unrichtig sein. Die Nachverpfändung des Flurstücks 213 stellt eine Neubestellung dar. Ich frage mich, wie ich das Grundbuch jetzt am besten berichtigen kann. Die komplette Löschung von III/2 kommt doch nicht infrage, da zumindest hinsichtlich des Flurstücks 316 Einigung und Eintragung ja vorliegen. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank.