Hallo zusammen,
mir liegt ein Antrag des Nachlasspflegers vor, das Sparkonto, auf welchem ein Guthaben von ca. 30,00 Euro vorhanden ist, aufzulösen und dem Girokonto zuzuführen.
Ich bin mir einfach nicht sicher, ob ich dieses genehmigen muss.
Mein Kollege meint ja, aber aufgrund des geringen Betrages soll ich keinen Verfahrenspfleger bestellen und den Beschluss mit dem Hinweis versehen, dass er sofort rechtskräftig wird, da ja keiner ein Rechtsbehelf einlegen kann
Diese Vorgehensweise kann doch nicht richtig sein, oder?