Hallo,
ich habe folgenden Fall: Im Urteil wurde die Einziehung des Wertes des Tatertrages angeordnet, VU hat anfänglich Raten gezahlt, hat die Ratenzahlung eingestellt und ist nunmehr unbekannten Aufenthaltes. Diverse Anfragen, wie EMA, ehemaliger Bewährungshelfer, usw. sind erfolglos geblieben. Es steht noch ein offener Restbetrag von ca. 800 EUR aus. Die Raten wurden damals bar eingezahlt, keine Kontoverbindung etc. Die Akte lag auch schon mehrere Monate auf Frist - eine erneute Suche ebenfalls erfolglos.
Hat jemand Tipps, was noch veranlasst werden könnte?
Besten Dank im Voraus!