Hallo,
nach sechs erfolglosen Zustellversuchen eines Mahnbescheides, liegt nun bei der siebten Anschrift endlich die Zustellnachricht des Mahngerichts vor. Nach der Beantragung des VB scheint das Katzundmaus-Spiel erneut zu beginnen: Nicht zustellbar! Anders als beim Mahnbescheid, scheint aber der VB auch öffentlich zugestellt werden zu können. Richtig? Oder bedarf es erst den Nachweis mehrerer erfolgloser Zustellversuche bis eine öffentliche Zustellung möglich ist? Zuständiges Gericht? Zentrales Mahngericht? Oder Gläubiger-AG?
Mein Dank sei gewiss für jedwede Antwort.