Hallo,
ich brauche Eure Unterstützung:
Der GV kann Vollstreckungsauftrag nicht zustellen/ ausführen und teilt wie folgt mit:
Der Schuldner ist unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln (keine Klingel, kein Briefkasten). Sollte Ihnen bekannt sein, dass der Schuldner hier doch wohnhaft sein soll, wird anheimgestellt, einen erneuten Auftrag unter Angabe der genauen Wohnungslage bzw. des Wohnungsinhabers, bei welchem der Schuldner dort wohnhaft ist, gebeten. Die eingeholte EMA führte zu keinem Ergebnis.
Die nachträglich durchgeführte EMA führte zu folgendem Ergebnis:
Ermittlungsergebnis negativ. Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden. Erklärung: Diese Auskunft wird auch erteilt, wenn die Person nicht eindeutig zu ermitteln ist, oder ein Sperrvermerk besteht, die Person tatsächlich nicht gemeldet ist odet der Datenbestand bereits archiviert wurde.
Vorortrecherche hat ergeben, dass das große Einfamilienhaus aus zwei Eingängen besteht. Hier sind tatsächlich weder Namensschilder noch Klingel, noch Briefkasten installiert. Beide Türen der Einzäunung tragen die Aufschrift "Warnung vor dem Hund" und sind mit einer Video-Dome-Kamera ausgestattet. Wer an seinem Leben hängt, klopft hier verständlicherweise lieber nicht an. Es besteht die deutlich berechtigte Annahme, dass der Schuldner dort aber wirklich (inkognito) wohnt.
Nun zu meiner Frage:
Wie kommen die Vollstreckungsunterlagen zum Schuldner? Welche Möglichkeiten könnt ihr mir empfehlen?
Freundliche Grüße von BB