Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe hier ein Schreiben eines Opas, dessen Sohn gestorben ist, der wiederum ein minderjähriges Kind hinterlässt.
Im Nachlass ist eine Immobilie, welche die Mutter des Kindes irgendwie verwerten will, Verkauf oder Vermietung, das weiß sie noch nicht.
Das Kind ist Alleinerbe.
Nun hat die Mutter in einem Brief an den Opa geschrieben, dass sie, sofern sie das ganze vermietet, aus der Miete den ihr zustehenden Unterhalt für die Tochter abschöpfen möchte.
Daraus schließt der Opa, dass der Frau nicht zu trauen ist und sie sich bereichert, denn die Unterhaltspflicht seines Sohnes ist wiederum mit dessen Tod erloschen. Er möchte daher, dass für die Verwaltung des Erbes ein "gesetzlicher Vertreter" für das Kind bestellt wird.
Die Prüfung für einen Ergänzungspfleger erübrigt sich ja hier zunächst mal, da ein Zuwendungspfleger nicht eingesetzt wurde durch den Erblasser und für einen "normalen" Pfleger kein Anwendungsbereich da ist... die Mutter ist ja nicht bezüglich der Verwaltung des Vermögens tatsächlich oder rechtlich verhindert.
Ich muss ja nun denke ich über § 1666 BGB prüfen, ob das Kindesvermögen gefährdet ist und ob aus diesem Grund Maßnahmen zu ergreifen wären. Das müsste ja nicht sofort ein Pfleger sein, der für diesen Teilbereich eingesetzt würde. Ihr die elterliche Sorge für diesen Teilbereich zu entziehen wäre ja die härteste und letzte Option.
Was ich mich jetzt aber frage: Wo setze ich an? Hole ich direkt das Jugendamt ins Boot zur Prüfung der Verhältnisse vor Ort? Schreibe ich erstmal die Mutter an oder lade ich sie besser zum Termin?! Hatte jemand von euch sowas in der Art schonmal und kann mit Erfahrungswerten punkten?
Viele Grüße