In Abteilung I ist als Eigentümer eingetragen: Katholische Kirchengemeinde "St. Nimmerlein" zu Hinterposemuckel.
Nun begehrt die Katholische Pfarrei St. Nimmerlein zu Hinterposemuckel die Berichtigung unter Bezug auf ein Dekret, in welchem mehrere Pfarreien (unter anderem "St. Nimmerlein" in Hinterposemuckel) aufgelöst und die Pfarrei St. Nimmerlein, Hinterposemuckel errichtet wurde. Alle Rechte der aufgelösten Pfarreien gehen auf die neue Pfarrei über.
Frage: Ist die Katholische Kirchengemeinde (im Sinne des Grundbuchrechts) dasselbe wie eine Pfarrei?
Versteht mich bitte nicht falsch, aber als Heide bin ich da sehr vorsichtig - ich möchte nicht durch meine Leichtgläubigkeit einen Kreuzzug auslösen!