• Alex und Birgit leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und sind Eigentümer eines Grundstücks zu je 1/2 Anteil.

    Sie haben keine gemeinsamen Kinder

    Alex hat 2 Töchter.

    Birgit hat 2 Söhne.


    Alex und Birgit errichten im Jahr 2009 folgenden Erbvertrag:

    Alex setzt seine 2 Töchter zu Erben ein.

    Birgit erhält ein Wohnungsrecht an dem Wohnhaus der Beiden.

    Birgit setzt ihre 2 Söhne zu Erben ein.

    Alex erhält ein Wohnungsrecht an dem Wohnhaus der Beiden.

    Die vorstehenden Verfügungen sollen, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausgenommen, vertragsmäßig sein.

    Wir nehmen sie wechselseitig an.


    Alex errichtet im Jahr 2011 ein notarielles Testament.

    Er widerruft alle letztwilligen Verfügungen von Todes wegen.

    Zur Alleinerbin beruft er seine Lebensgefährtin Birgit.

    Alex verstirbt 2018.

    Grundbuchberichtigung steht noch aus.

    Birgit errichtet im Jahr 2019 ein privatschriftliches Testament.

    Sie setzt ihre Enkelin zur Alleinerbin ein.

    Sie enterbt ihre beiden Söhne.

    Birgit verstirbt 2023.

    Wer ist Erbe nach Alex?

    Wer ist Erbe nach Birgit?

  • "

    § 2 der Urkunde

    Alex setzt seine 2 Töchter zu Erben ein.

    Birgit erhält ein Wohnungsrecht an dem Wohnhaus der Beiden.

    § 3 der Urkunde

    Birgit setzt ihre 2 Söhne zu Erben ein.

    Alex erhält ein Wohnungsrecht an dem Wohnhaus der Beiden.

    § 4 der Urkunde

    Die vorstehenden Verfügungen sollen, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausgenommen, vertragsmäßig sein.

    Wir nehmen sie wechselseitig an."

    So lautet der Erbvertrag.

  • Um Gottes willen :wall:

    Es wird eine Frage der Auslegung sein, ob tatsächlich eine Bindung auch hinsichtlich der Erben des jeweils anderen (!) Partners gewollt war. Vermutlich nicht, aber bei einem bei erster Lektüre so eindeutigem Wortlaut: Viel Spaß.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Viel Spaß.

    Da du die Frage im Grundbuchbereich eingestellt hast, steht vermutlich Grundbuchberichtigung an? In dem Fall: Erbschein verlangen. Viel Spaß - dem Nachlassgericht ;)

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich hab dich zitiert - spaßeshalber, quasi :karnevali - und der Blume geantwortet. Verwirrung war nicht beabsichtigt :flucht:

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!