Alex und Birgit leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und sind Eigentümer eines Grundstücks zu je 1/2 Anteil.
Sie haben keine gemeinsamen Kinder
Alex hat 2 Töchter.
Birgit hat 2 Söhne.
Alex und Birgit errichten im Jahr 2009 folgenden Erbvertrag:
Alex setzt seine 2 Töchter zu Erben ein.
Birgit erhält ein Wohnungsrecht an dem Wohnhaus der Beiden.
Birgit setzt ihre 2 Söhne zu Erben ein.
Alex erhält ein Wohnungsrecht an dem Wohnhaus der Beiden.
Die vorstehenden Verfügungen sollen, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausgenommen, vertragsmäßig sein.
Wir nehmen sie wechselseitig an.
Alex errichtet im Jahr 2011 ein notarielles Testament.
Er widerruft alle letztwilligen Verfügungen von Todes wegen.
Zur Alleinerbin beruft er seine Lebensgefährtin Birgit.
Alex verstirbt 2018.
Grundbuchberichtigung steht noch aus.
Birgit errichtet im Jahr 2019 ein privatschriftliches Testament.
Sie setzt ihre Enkelin zur Alleinerbin ein.
Sie enterbt ihre beiden Söhne.
Birgit verstirbt 2023.
Wer ist Erbe nach Alex?
Wer ist Erbe nach Birgit?