Hallo an Alle,
ich hab ein doofes eigenhändiges Testament und ich soll nun den Erbscheinsantrag aufnehmen.
Wortlaut des Testaments:
Meine Verfügung
Ich, Helga X, geb. am in,
Meine Söhne: Y und Z
Dass beide ihren Pflichtteil erhalten sollen, ist notariell auf dem Amtsgericht hinterlegt.
Wie es zum heutigem Zeitpunkt aussieht, sehe ich keine Möglichkeit mit meinen Söhnen zu reden. Darum möchte ich, dass Frau AB, geb. am, wohnhaft in, nach meinem Ableben nach meinem Willen entscheidet, was vom Verkauf meines z.Z. unbelasteten Anwesens noch vorhanden ist, an ein Institut ? gespendet wird. Was im Haus an Mobiliar z.B. Bilder vorhanden ist soll Frau AB erhalten.
Datum, Unterschrift
Frau AB möchte nun einen Erbscheinsantrag auf sich als Alleinerbin stellen. Eine notarielle Verfügung hinsichtlich der Söhne zum Pflichtteil liegt hier nicht vor bzw. ist hier nicht bekannt.
Es liegt mir einen Begründung eines Rechtsanwalts von Frau AB wie folgt vor:
In dem Testament erklärt die Erblasserin, was die gesetzlichen Erben, ihre beiden Söhne, aus dem Nachlass erhalten sollen. Die beiden Söhne werden daher auf ihren Pflichtteil gesetzt.
Im Übrigen erwähnt die Erblasserin in ihrem Testament lediglich noch Frau AB. Diese möge entscheiden, was mit dem Nachlass geschehen soll und über ihn verfügen. das ausdrücklich im Zusammenhang mit Frau AB angesprochene Hausanwesen stellt bekanntlich nahezu den gesamten Nachlass der Erblasserin dar und bedeutete der Erblasserin auch alles. Die Erblasserin legt gleichsam ihren Nachlass in die Hände von Frau AB.
Die letztwillige Verfügung steht auch im Einklang mit den tatsächlichen Verhältnissen in den ca. 15 Jahren vor Errichtung des Testaments und bis zum Versterben. Alleine Frau AB hat sich wie eine Tochter um die Erblasserin gekümmert. Die Erblasserin hat auch Frau AB ausschließlich Vollmachten erteilt und Frau AB hat sich um alles gekümmert. Frau AB ist bei Ärzten, Banken, Pflegediensten und beim häuslichen Notruf als Ansprechpartnerin hinterlegt.
Die Erblasserin stand mit Frau AB in einem Mutter-Tochter Verhältnis.
Soweit dies erwünscht ist, könnte das handschriftliche Tagebuch der Erblasserin vorgelegt werden, aus dem sich auch das enge Verhältnis der Erblasserin mit Frau AB ergibt.
Weiterhin können Zeugen benannt werden, die bezeugen können, dass die Erblasserin bis zuletzt wiederholt geäußert hat, dass Frau AB ihre Erbin sein sollte, soweit sie dies für tunlich halten.
Ich würde euch um eure Einschätzung bitten, ob ich das Testament als Alleinerbenstellung der Frau AB auslegen kann und wieweit ich hier noch zusätzlich in die Amtsermittlung gehen sollte (Tagebuch der Erblasserin anfordern, Zeugen befragen). Bei Eröffnung dachte ich vom Wortlaut her eher an eine Testamentsvollstreckung. Aber es wäre wahrscheinlich tatsächlich nicht im Sinne der Erblasserin, wenn hier dann weitere entfernte Verwandte erben würden.
Von den Söhnen ist wahrscheinlich keine Stellungnahme zu erwarten. Es bestand kein Kontakt und ein Sohn sitzt auf den Philippinen im Gefängnis. Dieser hat einen Bevollmächtigten in Deutschland.