Hallo,
ich habe eine Bewilligung auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit mit folgendem Inhalt:
"Die Stadt X ist berechtigt, von dem jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks zu verlangen, es zu unterlassen, den zu erwartenden Energiebedarf für die auf dem belasteten Grundstück befindlichen Gebäude und deren Nutzung in anderer Weise als durch die Anbringung und Unterhaltung einer Photovoltaikanlage auf den aufstehenden Gebäudlichkeiten zu erfüllen, soweit dies nach den Wetterverhältnisses möglich ist"
Grundsätzlich halte ich die Dienstbarkeit für eintragungsfähig. Der Zusatz bzgl. der Wetterverhältnisse ist für mich jedoch nicht bestimmt genug.
Da ich bislang keine Entscheidung gefunden habe, die dieses Problem zum Inhalt hat, sondern nur verschiedenste Einzelfälle zur Bestimmtheit, meine Frage an die Forumsmitglieder, ob ich mit meiner Meinung richtig liege.