Hallo zusammen,
ich habe eine Konstellation, in der mir keiner bisher so richtig weiterhelfen konnte, deshalb hoffe ich jetzt auf euer Schwarmwissen.
Klageverfahren läuft über mehrere Jahre, Klägerin hat PKH mit Beiordnung eines RA. Anwalt rechnet PKH ab. Dann meldet sich der RA zur Akte und teilt mit, das Mandat abgegeben habe, da die Kanzlei geschlossen wird. Neuer Anwalt wird auch mitgeteilt. Jetzt ergeht Urteil mit Kostenquotelung. Soweit so schön.
Jetzt kriege ich den Kostenausgleichungsantrag der Klägerseite, gestellt durch den ehemaligen RA. Der RA hat die Zulassung bereits zurückgegeben, Kanzlei existiert nicht mehr. Abwickler wurde nicht bestellt. Wie ist das denn jetzt? Kann der ehemalige RA noch den Antrag stellen? Die Gebühren hat ja letztlich auch nur er verdient, der neue Anwalt kam erst kurz vor Urteil ins Verfahren. Oder muss die Antragstellung zwingend über den neuen RA laufen und wie die das intern regeln ist nicht mein Problem? Mir erscheint irgendwie keiner der Wege richtig