Guten Morgen,
ich habe einen IV, der nun damit anfängt, die Auslagenpauschale für das 2.Jahr mit zu beantragen, obwohl beim Schlussantrag das 1.Jahr noch läuft, aber wegen der Nachlaufzeit die Verfahrensaufhebung in das 2.Jahr fallen wird.
Also: EÖB 01.06.2022 - Schlussantrag 15.04.2023 - schriftlicher Schlusstermin nebst Aufhebung ca. Mitte Juni.
Gab es nicht mal eine Entscheidung des BGH; dass die Pauschale nur bis zum Abschluss der Tätigkeiten des IV abgerechnet werden kann?
Es handelt sich hier um ein Nullverfahren, d.h. der IV muss nur noch die TB zustellen und das wird noch im 1.Jahr passieren....
Mal abgesehen von der Frage, warum der Schlussantrag nicht bereist eher gestellt wurde....
VG