Auslagenpauschale

  • Guten Morgen,

    ich habe einen IV, der nun damit anfängt, die Auslagenpauschale für das 2.Jahr mit zu beantragen, obwohl beim Schlussantrag das 1.Jahr noch läuft, aber wegen der Nachlaufzeit die Verfahrensaufhebung in das 2.Jahr fallen wird.

    Also: EÖB 01.06.2022 - Schlussantrag 15.04.2023 - schriftlicher Schlusstermin nebst Aufhebung ca. Mitte Juni.

    Gab es nicht mal eine Entscheidung des BGH; dass die Pauschale nur bis zum Abschluss der Tätigkeiten des IV abgerechnet werden kann?

    Es handelt sich hier um ein Nullverfahren, d.h. der IV muss nur noch die TB zustellen und das wird noch im 1.Jahr passieren....

    Mal abgesehen von der Frage, warum der Schlussantrag nicht bereist eher gestellt wurde....

    VG

  • Schaue mal hier zu den Themen insolvenzrechtlich notwendige Tätigkeiten und Verzögerung, Rn 5f.

    Mehr kann ich augenblicklich dazu nicht sagen, weil nicht ausgeführt ist, ob es einen weiteren PT gegeben hat, man sich mit Behörden etc. hat rumärgern müssen, Unterlagen vom Schuldner nicht kamen etc.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich hätte damit ehrlich gesagt kein Problem. Letztendlich wird der Verwalter ja zumindest vor dem schriftlichen Schlusstermin nochmal mitteilen, dass sich keine Veränderungen zum Schlussbericht ergeben haben. Außerdem sollte es dem Insolvenzverwalter nicht zum Nachteil gereicht werden, dass er zügig arbeitet. Er hätte die Schlussunterlagen ja auch ohne Weiteres erst 3 Monate später einreichen können.

  • dem ist im Ergebnis zuzustimmen. Äh, wieso sollte der Verwalter die Schlussterminsbestimmung zustellen ? das Verfahren ist doch nach dem 1.7.2024 beantragt worden (vgl. Art. 103h EGInsO). ?

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Hallo,

    es handelt sich um ein Nullverfahren ohne nachträglichen PT und aus dem Schlusstermin ergeben sich keine Probleme etc., die erklären würden, warum nicht eher abgeschlossen wurde. Und bei uns stellt der IV immer die TB für den SchlT (der aber schriftlich stattfindet) zu. Im SchlT wird dann gleich aufgehoben - also macht der IV nach der Zustellung nichts mehr...

  • Bei uns dauern zur Zeit die Schlussrechnungen ziemlich lange , da wir chronisch unterbesetzt sind. Aus diesem Grund bin ich über jeden Verwalter froh der so blickig ist und gleich die Auslagenpauschale für das 2. Jahr mit beantragt. Leider sind das die wenigsten.

    Rein grundsätzlich: wenn ich sehe das das 2. Jahr angebrochen wird, kriegt er die anstandslos. Zur Not kann man ja nachhelfen . :)

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • das Verfahren ist doch nach dem 1.7.2024 beantragt worden (vgl. Art. 103h EGInsO). ?

    das glaub ich nicht 8)

    ja ja ist ja gut 1.7.2014 naturalmente :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!