Hallo ihr Lieben,
mich würde interessieren, wie ihr zu folgendem Sachverhalt steht:
Ich habe hier ein Verfahren, in dem im Jahr 2021 Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlungen bewilligt wurde. Bisher wurden auch alle Raten brav eingezahlt.
Heute hat mir die Partei mitgeteilt, dass sie bereits seit Mai 2022 ihrem Nebenjob nicht mehr nachgeht. Ohne diesen Nebenjob verbleibt jedoch kein einzusetzendes Einkommen mehr, Ratenzahlungen wären demnach nicht mehr möglich.
Die VKH müsste ich ja nun rückwirkend zum Zeitpunkt der Kündigung ändern, aber wie verfahre ich dann mit den eingezahlten Raten seitdem? Nun hat sie ja ein gutes Jahr lang weiterhin Raten gezahlt, obwohl ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse das ja eigentlich nicht mehr hergegeben haben. Müsste man dann eine Rückzahlung in Betracht ziehen?
Im Musielak habe ich gefunden: Ist jedoch widerspruchslos bezahlt worden, ist eine rückwirkende Änderung nicht mehr möglich (Musielak/Voit/Fischer, 20. Aufl. 2023, ZPO § 120a Rn. 4). Dem würde ich mich hier wohl im Zweifel anschließen. Aber mich würde interessieren, ob ihr schon mal so einen Fall hattet und wie ihr dort verfahren seid.
Lieben Dank!