Hallo,
ich habe einen Antrag auf Grundbuchberichtigung aufgrund der Erbteilsabtretung.
Mutter ist verstorben und wurde beerbt von ihrem Mann (M) und ihrem Sohn (S) zu je 1/2.
Zum Nachlass gehören:
Grundbesitz in B
Geldvermögen
ein 1/3 Erbanteil am Nachlass von Herrn A (dieser besteht aus Grundvermögen)
Die Erschienen setzen sich wie folgt auseinander:
M erhält das gesamte Geldvermögen
S erhält den Erbanteil des Herrn A.
Hinsichtlich des Grundvermögens in B soll keine Regelung getroffen werden.
[.....]
Sodann heißt es:
"Der vorstehend beschriebene Erbanteil wird hiermit an S als Erwerber mit sofortiger dinglicher Wirkung abgetreten.
Der Erbwerber nimmt diese Erbteilsabtretung hiermit an. [...]"
Meiner Meinung nach, wurde zunächst richtigerweise davon ausgegangen, dass es sich um eine Auseinandersetzung handelt.
Damit ich die Auseinandersetzung bei dem Erbanteil (bestehend aus Grundvermögen) eintragen könnte, brauche ich allerdings eine Auflassung.
Der Notar geht von einer Erbteilsabtretung aus. Ich finde hierzu leider nicht viel. Bin ich richtig in der Annahme, dass eine Erbteilsabtretung dasselbe ist wie eine Erbteilsübertragung?
Meiner Meinung nach, kann eine Erbteilsübertragung allerdings lediglich den gesamten Erbteil beeinhalten. Das heißt, es müsste der gesamte Erbteil der Mutter übertragen werden und nicht lediglich ein Teil des Nachlasses (also ein weiterer Erbanteil).
Bin ich richtig in der Annahme, dass es sich lediglich um eine Teil-Erbauseinandersetzung handelt und ich eine Auflassung + UB benötige?
Ich wäre über jede Hilfe dankbar