Hallo an die Runde,
ich habe hier einen Erbscheinsantrag 3. Ordnung in der großväterlichen Linie. Die Verwandtschaft meines EL zum Großvater ist m. E. jedoch nicht hinreichend nachgewiesen.
Der Vater meines EL ist 1920 geboren. Seine Geburtsurkunde ist aus dem Jahr 1934. Leider ergibt sich hieraus der Großvater des EL nicht. Beigeschrieben ist nur eine Einbenennung im Jahr 1923 von dem Ehemann der Großmutter. Ich habe aber ein nicht adressiertes Schreiben eines Wohlfahrts- und Jugendamtes aus dem Jahr 1937 vorliegen, wonach der Großvater *Heinz* der Vater des EL-Vaters ist. Das Schreiben ist gesiegelt und unterschrieben vom Stadtvormund. Hier sind aber auch keine weiteren Informationen vorhanden. Keine Hinweise auf eine Vaterschaftsanerkennung, keine förmliche Urkunde, nur dieser Vermerk. Sowohl die Geburtsurkunde als auch das besagte Schreiben sind in der Wohnung des EL gefunden worden. Sämtliche Akten und Urkunden in den Standesämtern sind kriegsvernichtet. In den betroffenen Vormundschafts- und Familiengerichten sind vermutlich wegen des Zeitablaufs keine Vorgänge ermittelt worden.
Ich habe nun noch das Aufgebot zur Ehe der Eltern des EL angefordert. Auch hier hat der EL-Vater keinen Vater angegeben, sondern nur die Mutter genannt.
Kann ich die Vaterschaft von Heinz zum EL-Vater anhand des o. g. Schreibens als belegt ansehen? Ich habe keine Hinweise auf eine Vaterschaftsanerkennung. Dass der Großvater hier in irgendeiner Form im Sinne einer Vaterschaftsanerkennung mitgewirkt hat, ist für mich überhaupt nicht ersichtlich. Könnte in dem Schreiben ggf. auch nur die biologische Abstammung gemeint gewesen sein?
Ich tendiere zum Zurückweisen. Was würdet ihr machen?