Hallo,
ich habe den Fall, dass die VKH-Partei verstorben ist. Aus der Akte ergibt sich, dass die Partei kurz vor Ihrem Tod ein Grundstück für 360.000€ veräußert hatte.
Die Kostenschuld beläuft sich auf über 34.000€ (weitere Vergütung schon inklusive). Mittlerweile sind die Erben (vier Stück) bekannt, da ein Erbschein vorliegt.
Wie gehe ich in diesem Fall vor? Ich habe gelesen, dass es theoretisch nicht falsch wäre die Kosten den Erben gleich in Soll zu stellen. Das kommt mir aber bei der Höhe der Verfahrenskosten doch eher "komisch" vor.
Richte ich erst einmal ein formloses Schreiben an die Erben und informiere Sie darüber, dass Sie eben auch die Passiva geerbt haben? Mache ich dann einen Beschluss oder wie funktioniert das dann? Die verstorbene VKH-Partei ist im Übrigen auch Kostenschuldnerin bei einem anderen Verfahren, wo jetzt eigentlich die VKH Überprüfung stattfände.
Vielen Dank im Voraus!