Der Betreute bezieht darlehensweise Sozialleistungen von der Kommune und vom Landschaftsverband (Eingliederungshilfe). Der Betroffene ist mittellos, er arbeitet in einer Behindertenwerkstatt und wohnt in einem Wohnheim. Einziger Vermögensgegenstand ist ein Erbanteil am Einfamilienhaus seiner Eltern, wo noch die Mutter wohnt.
Darum ist vor 5 Jahren eine Erbanteilsverpfändung eingetragen worden.
Jetzt meint der Landschaftsverband, die Grundstückspreise seien gestiegen, die Schongrenze sei überschritten und verlangt eine weitere Verpfändung.
Es ist ein altes Einfamilienhaus aus den 50ern mit typischem Renovierungsstau.
Ich möchte, dass der Landschaftsverband die Wertsteigerung nachweist. Aus Kostengründen scheidet ein Wertgutachten aus. Der Landschaftsverband schlägt vor, den Gutachterausschuss zu bemühen. Der Kipp-Punkt der Immobilienpreise wird aber in der Liste der Verkäufe aus der Vergangenheit noch nicht abgebildet. Ich möchte dem Landschaftsverband genaue Auflagen machen, wie der Wert nachzuweisen ist. Habt ihr Vorschläge dazu?