Ein Berufsbetreuer hat mir jetzt mit dem Anfangsbericht eine Vereinbarung mit der Nachbarin des von der Betreuten nicht mehr bewohnten, leeren Hauses vorgelegt, wonach diese für monatlich 100,- € den Zitat: "Betreuer bei den Aufgaben als gesetzlicher Betreuer um die Sorge des Hauses der Betroffenen" (Aufgaben zur Grundstückssicherung und Erhalt des leerstehenden Hauses) unterstützt. Insbesondere hierzu zu zählen seinen Abstimmungen von Terminen mit Handwerkern, Gärtners und weiteren Personen, die für die Instandhaltung, Ablesen von Zählerständen und ähnlichem Zugang zum Grundstück/Haus benötigen.
Daraufhin habe ich dem Betreuer mitgeteilt, dass die Entschädigungshöhe für die vereinbarten Dienste der Nachbarin deutlich überzogen erscheint und nachzubessern ist oder ein Einverständnis der Betroffenen vorzulegen.
Der Betreuer hat hieraufhin telefonisch mitgeteilt dass er dieser Auffassung widerspreche und die Entschädigung künftig zahlen werde.
Er führt zur Notwendigkeit dieser Vereinbarung aus, dass das Grundstück sehr weit entfernt sei von seinem Büro und es ihm deshalb nicht möglich sei, die dafür notwendigen Aufgaben vor Ort zweckmäßig zu koordinieren und zu überwachen.
Eine Genehmigungspflicht habe ich hier nicht gefunden, zumal die Vereinbarung binnen 2 Wochen zum Ende des Monats gekündigt werden kann. Eine Bestätigung der Betroffenen wurde nicht vorgelegt, aber obwohl die Betroffene vermögend ist widerstrebt mir diese Vereinbarung sehr.
Ich könnte die Betroffene persönlich anhören, ob sie damit einverstanden ist, aber dies ist mit einem weiten Fahrtweg und Aufwand des Gerichts verbunden. Nicht falsch verstehen, ich will mich nicht um die Anhörung drücken, aber mir wäre eine andere Lösung, mit welcher ich den Betreuer in die rechtlichen Schranken weisen könnte, lieber. Es kann doch nicht sein, dass ein Berufsbetreuer seine Pflichten zur Hausverwaltung und Organisation der Sicherung auf andere Überträgt und die Betroffene hierfür zahlen lässt und er seine Vergütung in vollem Umfang einstreicht.
Wie seht ihr das? Sind meine Bedenken überzogen oder bleibt nur die Klärung des Wunsches der Betroffenen, wobei unklar ist, ob diese das tatsächlich überschaut?