Moin,
mir fehlen die Worte:
In unserem GVP stand " bei Krankheit über 5 Tagen oder bei Kur findet eine Ringvertretung statt".
Nun geht eine Kollegin 3 Wochen in Kur, dies ist auch seit einem halben Jahr bekannt- auch schon bei den letzten Vertretungsgruppenzusammenstellungen, in denen auch diese Kollegin ihre Gruppe wechselte.
Die Kollegin, die in Kur geht wurde gesagt für die Kur muss sie Sonderurlaub einreichen. Was sie auch tat.
Dann wurde seitens der Kolleginnen gemunkelt-die hat ja Sonderurlaub-da wäre dann ja keine neue Regelung erforderlich...
Nee, Kur ist ja Kur sagte ich dann und die Geschäftsleitung wurde gebeten einen neuen GVP zu erstellen.
Der kam heute auch, der is wie vorher, nur darin steht jetzt: "Bei Krankheit, Kur und Fortbildung bis 3 Wochen gilt die normale Vertretungsregelung".
Ich hätte jetzt einfach mal Meinungen dazu, da ich mir sehr sehr ver... vorkomme. So was hätte ich ja von ner schleimigen Versicherung beim Schadensfall erwartet aber nicht von nem Direktor eines Gerichts.
Hinweis: Einen eigenen Personalrat hat das Gericht nicht.
Danke im Voraus, ich weiß nun echt nicht, wie ich reagieren soll, an wen ich mich wenden kann.Meine Berufszufriedenheit hat gerade echt nen Tiefstand.