Mir fehlen die Worte- geht das? Statt neuem Vertretungsplan wegen Mehrbelastung einfach die Grundlage für diesen abgeändert...

  • Moin,

    mir fehlen die Worte:

    In unserem GVP stand " bei Krankheit über 5 Tagen oder bei Kur findet eine Ringvertretung statt".

    Nun geht eine Kollegin 3 Wochen in Kur, dies ist auch seit einem halben Jahr bekannt- auch schon bei den letzten Vertretungsgruppenzusammenstellungen, in denen auch diese Kollegin ihre Gruppe wechselte.

    Die Kollegin, die in Kur geht wurde gesagt für die Kur muss sie Sonderurlaub einreichen. Was sie auch tat.

    Dann wurde seitens der Kolleginnen gemunkelt-die hat ja Sonderurlaub-da wäre dann ja keine neue Regelung erforderlich...

    Nee, Kur ist ja Kur sagte ich dann und die Geschäftsleitung wurde gebeten einen neuen GVP zu erstellen.

    Der kam heute auch, der is wie vorher, nur darin steht jetzt: "Bei Krankheit, Kur und Fortbildung bis 3 Wochen gilt die normale Vertretungsregelung".

    Ich hätte jetzt einfach mal Meinungen dazu, da ich mir sehr sehr ver... vorkomme. So was hätte ich ja von ner schleimigen Versicherung beim Schadensfall erwartet aber nicht von nem Direktor eines Gerichts. :cursing: <X || :cursing:

    Hinweis: Einen eigenen Personalrat hat das Gericht nicht.

    Danke im Voraus, ich weiß nun echt nicht, wie ich reagieren soll, an wen ich mich wenden kann.Meine Berufszufriedenheit hat gerade echt nen Tiefstand.

  • ich kann den Frust verstehen, weil es so aussieht als würdest du absichtlich mit Arbeit bedacht.

    Aber

    Eigentlich kenne ich Vertretungspläne nur so das die Vertretung geregelt wird, egal welcher Fall der Abwesenheit. Wenn es dann tatsächlich zu lange wird, muss man sich im Einzelfall zusammen setzen. 3 Wochen sind doch nicht ungewöhnlich, das haben viele auch Urlaub.

    Ich hab Anfang des Jahres 4 Monate Vertretung überlebt....

  • Moin,

    um ,meinen Frust zu verstehen- die bisherige Regelung ist alt und ich habe aufgrund der Regelung bisher auch in den vorangegangenen Jahren oft mitgeholfen, zuletzt letztes Jahr als besagte Kollegin bereits einmal ausfiel und zu diesem Zeitpunkt nicht in meiner Vertretungsgruppe war- dass diese jetzt, wo ich mal etwas zurückbekommen soll statt Anwendung Aufhebung erfährt.

    Aber danke an alle: da es da wohl keine Norm für gibt, ist es wohl moralisch verwerflich, aber rechtlich einwandfrei und ich muss damit leben.

    Klar werde ich es überleben und schaffen. Aber ich denke trotzdem es ist gerechtfertigt, wenn eine mir zu Gute kommende Regelung einfach aufgehoben wird, sauer zu sein.

  • Der GVP steht im Ermessen des Direktors bzw. der Direktorin.

    Bei uns ist es allerdings üblich, dass wir das einvernehmlich bei einer Besprechung unter den Rechtspfleger*innen regeln und dabei die Peppsy Zahlen herangezogen werden.

    Bin manchmal froh, da zu sein wo ich bin...

  • Bei uns gibt´s die Regelung, dass ab der 4. Krankheitswoche im Jahr! die reguläre Vertretung aufgelöst wird. Das hat den Charme, dass bei immer mal wieder kranken Kollegen nicht nur einer die Vertretung zu schultern hat. Vielleicht wäre bei euch ja an so eine Lösung zu denken. Das hängt aber natürlich auch immer von den örtlichen Gegebenheiten. Ist aber schon blöd, wenn die Vertretungsregelung ohne jegliche Vorwarnung geändert wird. Bisschen mehr Kommunikation vorab wäre da schon nett gewesen. Ich mache als Sachgebietsleiterin selber Geschäftsverteilung und gerade bei solchen Änderungen bespreche ich das vorab mit den Beteiligten.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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