Belastungsgegenstand beschränkt persönliche Dienstbarkeit

  • Bewilligt wird die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an zwei Grundstücken, die in verschiedenen Grundbüchern eingetragen sind. Danach soll der Dienstbarkeitsberechtigte berechtigt sein, einen Kellerraum eines von zwei Gebäuden zum Bau einer Wärmeversorgungsanlage für beide Gebäude zu nutzen und zu betreten. Habt ihr Bedenken mit dem vereinbarten Inhalt, da der Raum nicht konkret festgelegt ist ? Für eure Meinungen wäre ich dankbar.

  • :) (Kein Wunder, daß es immer weniger werden.)

    Ich komme gerade an keine Literatur ran, aber kann man das nicht mit den Fällen vergleichen, wo die konkrete Ausübung den Beteiligten beim tatsächlichen Gebrauch überlassen ist?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Daran habe ich auch gedacht und den Beschluss des OLG Schleswig (9. Zivilsenat), Urteil vom 22.12.2020 – 9 U 39/20Rz. 40 ff. = BeckRS 2020, 36339

    BeckRS 2020, 36339 - beck-online

    Rz. 41 in den Blick genommen. Das Problem sind aber die zwei Grundstücke. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit würde dann entweder an dem einen oder an dem anderen Grundstück bestehen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • An einem Grundstück ohne Kellerraum würde man nicht eintragen können. Und bei Kellern auf beiden Grundstücken hätte ich jetzt auch so meine Bauchschmerzen, da die tatsächliche Ausübung sicher nicht so weit gehen kann, daß ich mir als Berechtigter aussuche, welches Grundstück ich nutze.

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  • An einem Grundstück ohne Kellerraum würde man nicht eintragen können. Und bei Kellern auf beiden Grundstücken hätte ich jetzt auch so meine Bauchschmerzen, da die tatsächliche Ausübung sicher nicht so weit gehen kann, daß ich mir als Berechtigter aussuche, welches Grundstück ich nutze.

    Das nicht, aber für jedes Grundstück kann ich mir aussuchen, ob ich es nutze oder nicht. Wenn ich über Grundstück 1 und über Grundstück 2 ein Wegerecht habe, um jeweils von der Straße auf Grundstück 3 zu gelangen und zurück, und es über jedes der Grundstücke 1 und 2 einen Weg von der Straße zu Grundstück 3 gibt, kann ich mir es ja auch aussuchen.

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  • :) (Kein Wunder, daß es immer weniger werden.)

    Ich komme gerade an keine Literatur ran, aber kann man das nicht mit den Fällen vergleichen, wo die konkrete Ausübung den Beteiligten beim tatsächlichen Gebrauch überlassen ist? Ich überlege jetzt, ob

    Daran hatte ich auch gedacht. Jetzt sind eben in dieser Sache noch diverse weitere Anträge von einem anderen Notar eingegangen, u.a. zu jedem der Grundstücke eine Teilungserklärung. Auf den ersten Blick hat jedes Haus ein Kellergeschoss mit jeweils einem Technikraum und in einem Plan ist noch ein Raum mit Technik/ Heizung vorhanden. Es stellt sich für mich jetzt die Frage, ob ich den 1. Antrag trotzdem erledigen kann ohne alle weiteren neuen Anträge vorab zu prüfen.

  • Daran habe ich auch gedacht und den Beschluss des OLG Schleswig (9. Zivilsenat), Urteil vom 22.12.2020 – 9 U 39/20Rz. 40 ff. = BeckRS 2020, 36339

    https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath…-B-2020-N-36339

    Rz. 41 in den Blick genommen. Das Problem sind aber die zwei Grundstücke. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit würde dann entweder an dem einen oder an dem anderen Grundstück bestehen.

    Nach diesem Beschluss haben sich meine Bedenken noch verstärkt. In dem entschiedenen Fall handelt es sich um ein Grundstück. Da es sich in meinem Fall um zwei Grundstücke handelt, werde ich wohl doch wegen der Unbestimmtheit und der nicht notwendigerweise erforderlichen Erstreckung auf beide Grundstücke beanstanden (s. Stöber Rdn. 1120).

    Vielen Dank für eure Hinweise.

  • Zum Wahlrecht -> Milzer BWNotZ 7/2005, 136, 138 mit Fn 25

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich meinen Fall mit der Bestellung zweier Wohnrechte vergleichen kann, da bei diesem Beispiel Belastungsgegenstand nur ein Grundstück ist und die Ausübungsstelle (Zweizimmerwohnung im UG oder Zweizimmerwohnung im DG) entsprechend festgelegt ist. In meinem Fall ist aber völlig unklar, auf welchem Grundstück welcher Kellerraum genutzt werden soll.

  • Die Lösung besteht meiner Meinung nach in der Bestellung von zwei Kellerrechten, die sich über eine entsprechende Bedingung gegenseitig ausschließen. Der Unterschied besteht nur darin, daß die Dienstbarkeiten im Gegensatz zum besprochenen Wohnungsrecht auf zwei Grundstücken eingetragen würden und nicht nur auf auf einem. Bezüglich jedes der beiden Keller könnte man die Nutzung der tatsächlichen Ausübung überlassen und es nicht zwingend auf einen bestimmten Raum "festmachen". Sofern das gewollt ist.

  • An einem Grundstück ohne Kellerraum würde man nicht eintragen können. Und bei Kellern auf beiden Grundstücken hätte ich jetzt auch so meine Bauchschmerzen, da die tatsächliche Ausübung sicher nicht so weit gehen kann, daß ich mir als Berechtigter aussuche, welches Grundstück ich nutze.

    Das nicht, aber für jedes Grundstück kann ich mir aussuchen, ob ich es nutze oder nicht. Wenn ich über Grundstück 1 und über Grundstück 2 ein Wegerecht habe, um jeweils von der Straße auf Grundstück 3 zu gelangen und zurück, und es über jedes der Grundstücke 1 und 2 einen Weg von der Straße zu Grundstück 3 gibt, kann ich mir es ja auch aussuchen.

    Ich denke der Vergleich hinkt wohl etwas.

    Beim Wegerecht kann sich der Berechtigte jedes mal aussuchen, welches er in Anspruch nimmt.

    Bei dem beantragten Kellernutzungsrecht soll der Berechtigte "einen Kellerraum" in einem der beiden Gebäuden zum Bau einer Wärmeversorgungsanlage für beide Gebäude zu nutzen.

    Wenn die Wärmeversorgungsanlage im Gebäude auf Grundstück A steht, soll (nach meinem Verständnis des Sachverhalts) das Nutzungsrecht am Keller des Gebäudes B entfallen (zumindest bis zur Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage).

    Halte ich aufgrund der beiden Grundstücke für bedenklich.

  • Bei zwei Rechten hätte ich auch keine Probleme. Hier soll aber laut SV nur ein Recht bestellt werden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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