Notarity, ein Dienstleister, der in Österreich Beglaubigungen macht, drängt auf den deutschen Markt. Man tritt angesichts der Entscheidung des OLG Celle zu 9 W 62/22 sehr selbstbewusst auf. Allerdings erging diese Entscheidung zur Rechtslage vor dem DiRUG; und der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 20/1672, S. 13) und der wohl allgemeinen Ansicht im Schrifttum entspricht es, dass mangels hoheitlichen Betriebs und mangels Einhaltung der hohen Sicherheitsstandards hier keine Gleichwertigkeit besteht. Mir erscheint die Begründung vom OLG Celle auch sehr dünn, da eine Auseinandersetzung mit diesen Fragen nicht erfolgt.
Egal wie man es sieht, hier wäre eine BGH-Entscheidung wünschenswert. Habt Ihr schon Erfahrungen hiermit gemacht?