Liebe Alle,
§ 5 Abs. 1 S. 5 DONot n.F. (bei sämtlichen natürlichen Personen, die geschäftlich oder dienstlich auftreten, kann anstelle von Wohnort und Anschrift eine Geschäfts- bzw. Dienstanschrift einschließlich des Ortes angegeben werden) betrifft mE doch auch die Anmeldung der Gründung einer UG mit Musterprotokoll zum Register, oder seht Ihr das anders?
VG