Hallo ich habe die Thematik jetzt in der Vertretung und bin unsicher... Ich wäre für das Schwarmwissen äußerst dankbar.
Es handelt sich um das gleiche Kind und den gleichen Unterhaltspflichtigen in verschiedenen Verfahren.
Das JA beantragt im vereinfachten Verfahren die Festsetzung des laufenden Unterhaltsvorschussbetrag nebst Rückstand.
Das Jobcenter beantragt im vereinfachten Verfahren jetzt den Differenzbetrag zwischen 120% Mindestunterhalt und dem gewährten Unterhaltsvorschuss, nebst Rückstand
Bezüglich des Rückstandes kommt es zu zeitlichen Überschneidungen der Anträge. Muss ich die Verfahren ggf. verbinden? Ist eine parallele Anträge zulässig?