Vereinfachtes Unterhaltsverfahren - UV und Jobcenter

  • Hallo ich habe die Thematik jetzt in der Vertretung und bin unsicher... Ich wäre für das Schwarmwissen äußerst dankbar.

    Es handelt sich um das gleiche Kind und den gleichen Unterhaltspflichtigen in verschiedenen Verfahren.

    Das JA beantragt im vereinfachten Verfahren die Festsetzung des laufenden Unterhaltsvorschussbetrag nebst Rückstand.

    Das Jobcenter beantragt im vereinfachten Verfahren jetzt den Differenzbetrag zwischen 120% Mindestunterhalt und dem gewährten Unterhaltsvorschuss, nebst Rückstand

    Bezüglich des Rückstandes kommt es zu zeitlichen Überschneidungen der Anträge. Muss ich die Verfahren ggf. verbinden? Ist eine parallele Anträge zulässig? ?(

  • Hallo,

    ich habe auch einen VU-Antrag des Jobcenters und stolpere gerade:

    Das Jobcenter beantragt ausdrücklich die Festsetzung zu seinen eigenen Gunsten.

    Das kann ich mir nicht als richtig vorstellen.

    Rückständiger Unterhalt, den das Jobcenter vorgeschossen hat, steht nunmehr natürlich dem JC zu.

    Aber für die Zukunft steht der Anspruch doch dem Kind zu (und geht dann ggf jeden Monat, in dem das Jobcenter zahlt, auf dieses über), da kann ich doch nicht fürs JC festsetzen?

    Solche Fragen so früh am Morgen, danke schonmal!

  • Aber nur in Höhe der tatsächlich vom Jobcenter gezahlten Leistungen, nicht etwa noch höhere Beträge.

    Joelina ,wenn ich da nachhaken darf. Meinst du, dass du in den FH Beschluss eine Bedingung aufnehmen würdest, so wie bei früheren Beschlüssen? Oder meinst du das im Hinblick auf das eventuelle Begehr der Festsetzung dynamisierten Unterhalts?

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