Ich brauche mal eure Hilfe beim leidigen Thema GbR. Ich versuche, den Sachverhalt so kurz wie möglich zu halten, damit es auch jemand liest.
Eigentümer sind die Eheleute in GbR. Der Mann ist verstorben. Die Frau beantragt unter Vorlage eines Alleinerbscheins die Grundbuchberichtigung auf sich.
Ich habe beanstandet und die Vorlage des Gesellschaftervertrages und eine Berichtigungsbewilligung verlangt.
Ein Vertrag liegt natürlich nicht vor, so dass ich unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Rostock vom 03.05.2023, 3 W 13/23, eine Erklärung in der Form des § 29 GBO verlangt habe, in der die Erbin und verbliebende Gesellschafterin erklärt, dass ein schriftlicher Gesellschaftervertrag nicht vorliegt und besondere Vereinbarungen für den Todesfall nicht getroffen wurden.
Das sieht die Erbin nicht ein und hat jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der sich mir streitet.
Er behauptet, es besteht nicht die Möglichkeit, dass ein Nichterbe mit Ableben des Erblassers in die Gesellschaft eintritt. Die Gesellschafterstellung kann nur aufgrund Erbenstellung übergehen.
Ein Dritter kann nicht Rechtsnachfolger werden, da die Gesellschaft nicht fortbesteht und der Gesellschaftsanteil zwingend der einzigen anderen Gesellschafterin anfällt. Somit könne die Berichtigung allein aufgrund des Erbscheins erfolgen.
Wie seht ihr das ?