Hallo liebes Forum,
müssen die Forderungsanmeldungen der Städte/ Gemeinden auch elektronisch erfolgen oder genügt die Übersendung per Briefpost?
In den von mir übernommenen Akten haben die Städte / Gemeinden immer nur schriftlich mit althergebrachter Briefpost angemeldet.
Ich bin neu in der Abteilung und möchte nicht vorschnell für Unmut im Kreis sorgen...
M.E. müsste doch auch hier die Notwendigkeit der elekt. Übermittlung bestehen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!