Hihi,
gleich meine nächste Frage als Neuling.
Strafbefehl soll über die Zustellungsbehörde nach Niederlande zugestellt werde. Richter verfügt danach nur GG.
Wo finde ich die Zustänigkeit des Rpfl dazu. Ich habe mich schon doof gesucht. Auch Geschäftsleitung konnte mir nicht weiterhelfen. Im Geschäftsverteilungplan steht das bei Strafe auch nicht mit drin. Bei Familiensachen und Zivilsachen steht es explizit mit drin.
Kann mir jemand sagen, ownach ich dafür zuständig sein soll? Vielen lieben Dank