Hallo,
wir haben in unserem Bezirk etliche Einrichtungen der Eingliederungshilfe. In den Wohn- und Pflegeverträgen sind keine umfassenden behandlungspflegerischen Leistungen erfasst, sondern nur einfache Maßnahmen der Behandlungspflege , die keine medizinischen Fachkenntnisse erfordern.
Handelt es sich daher unabhängig von der Frage, ob eine 24 StundenBetreuung vor Ort ist oder nicht, um eine andere Wohnform ? Die Betreuer beziehen sich auf die BGH- Entscheidung vom 29.6.2022 und verlangen die höhere Vergütung.
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