Guten Morgen,
mir liegt ein europäisches Nachlasszeugnis vor, das von einem französischen Notar ausgestellt wurde.
Leider ist dort nach meinem Verständnis kein Siegel(stempel) angebracht, sondern lediglich die zwei folgenden Stempel:
1. Eine "skizzierte" Libertas, modern verfremdet, darunter das Wort "Notaire"
2. Ein Adressstempel des Notars.
Auf Anforderung eines europäischen Nachlasszeugnisses mit Siegel(stempel) rief mir der Erbe verzweifelt an, da die Notare nichts anderes ausstellen möchten.
So, genügt mir das nun oder nicht?
Ich konnte leider keine Vorschriften über die Form beglaubigter Abschriften in Frankreich finden.