Guten Abend,
ich brauch mal bitte eure Einschätzung zu folgendem Fall:
Ehegatten errichten ein notarielles Testament mit dem folgendem Satz "Mit Rechtskraft der Scheidung ist das Testament unwirksam."
Der Mann zieht aus dem Haus aus und kauft sich mit seiner neuen Freundin ein neues Haus.
Ehegatten stellen beide Anfang 2022 den Scheidungsantrag. Ehe wird aber nicht geschieden, weil der Mann ins Krankenhaus kommt und daher kein Termin stattfinden kann. Laut Rücksprache mit der Richterin lagen aber alle Voraussetzungen für die Scheidung vor. Der Mann verstirbt sodann im Februar 2023.
Ehefrau beantragt jetzt einen Alleinerbschein aufgrund des Testaments, weil die Ehe noch nicht geschieden war und sie der Meinung ist, dass das Testament gültig ist. Die beiden Söhne stimmen dem Erbscheinsantrag zu.
Der beurkundende Notar des Testaments erklärt auf Nachfrage, dass der obige Satz eine Standardformulierung bei ihm sei (da will ich gar nicht wissen, wie genau mit Testatoren über die Situation Scheidung gesprochen wird).
Nun die Frage: Gilt das, was im Testament steht - also Testament ist wirklich erst bei RK der Scheidung unwirksam oder greift § 2077 BGB?
Vielen Dank für eure Hinweise