Grundschuld 1.000 € (jetzt 511,29 €) ohne Briefausschluss eingetragen für Eheleute im Jahr 1954
Im Anschluss hat das belastete Grundstück mehrfach den Besitzer gewechselt (1981,1984,1985,1986,2001, 2002 ... immer der gleiche Notar !).
Aus den Urkunden geht hervor, dass die mintberichtigte Ehefrau 1955 verstorben ist, Ehemann soll Erbe sein, Erbnachweis läge dem GBA vor (ist aber nicht in der Grundakte).
Der Ehemann hat auch 1984 die Löschung des Rechts bewilligt. Die Anmeldung der Löschung wurde zurückgenommen, da zunächst der Brief aufgeboten werden sollte.
Dies scheint aber tatsächlich nie erfolgt zu sein.
Im Jahr 2015 hat der aktuelle Eigentümer das Grundstück dann ersteigert .... Nachlassvorgänge oder Aufebotsvorgänge sind bei Gericht nicht auffindbar.
Mangels Erbnachweis dürfte die Löschungsbewilligung aus dem Jahr 1984 des Ehemannes (erklärt für sich selbst und als Erbe der mitberechtigten Ehefrau) nicht ausreichen.
Insoweit bedarf es schon mal der Aufbietung der unbekannten Berechtigten, daneben ist dann auch der Brief aufzubieten.
Oder weiß jemand eine einfachere Lösung ?