Löschung geringfügiges Altrecht in Abt. III

  • Grundschuld 1.000 € (jetzt 511,29 €) ohne Briefausschluss eingetragen für Eheleute im Jahr 1954

    Im Anschluss hat das belastete Grundstück mehrfach den Besitzer gewechselt (1981,1984,1985,1986,2001, 2002 ... immer der gleiche Notar !).

    Aus den Urkunden geht hervor, dass die mintberichtigte Ehefrau 1955 verstorben ist, Ehemann soll Erbe sein, Erbnachweis läge dem GBA vor (ist aber nicht in der Grundakte).

    Der Ehemann hat auch 1984 die Löschung des Rechts bewilligt. Die Anmeldung der Löschung wurde zurückgenommen, da zunächst der Brief aufgeboten werden sollte.

    Dies scheint aber tatsächlich nie erfolgt zu sein.

    Im Jahr 2015 hat der aktuelle Eigentümer das Grundstück dann ersteigert .... Nachlassvorgänge oder Aufebotsvorgänge sind bei Gericht nicht auffindbar.

    Mangels Erbnachweis dürfte die Löschungsbewilligung aus dem Jahr 1984 des Ehemannes (erklärt für sich selbst und als Erbe der mitberechtigten Ehefrau) nicht ausreichen.

    Insoweit bedarf es schon mal der Aufbietung der unbekannten Berechtigten, daneben ist dann auch der Brief aufzubieten.

    Oder weiß jemand eine einfachere Lösung ?

  • In der Versteigerung ist das Recht nicht erloschen?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Bei Grundstücken in den neuen Bundesländern gäbe es die Möglichkeit der Hinterlegung gem. § 10 GBBerG (Kraftloserklärung des Briefes dann über Abs. 4). Ansonsten benötigst du wohl die Löschungsbewilligung des Gläubigers bzw. Rechtsnachfolgers (Formerleichterung über §§ 18, 36 GBMaßnG).

  • @ Erlöschen in ZV: leider nein

    @Bundesland: NRW

    GBMaßnG greift doch nur wenn vor Umstellung Reichsmark, oder ? Das war hier ja nicht der Fall ... Eintragung 1954 in DM

    RNFer der eingetragenen Gläubiger sind jetzt fast 70 Jahre nach Tod der Ehefrau und ohne Kenntnis Zeit/Ort des Todes des Ehemanns nicht aufzufinden ... daher kommt man wohl nicht umhin tatsächlich 2 Aufgebotsverfahren machen zu müssen: unbekannten Gläubiger & verschollenen Brief ....

  • @ Erlöschen in ZV: leider nein

    @Bundesland: NRW

    GBMaßnG greift doch nur wenn vor Umstellung Reichsmark, oder ? Das war hier ja nicht der Fall ... Eintragung 1954 in DM

    RNFer der eingetragenen Gläubiger sind jetzt fast 70 Jahre nach Tod der Ehefrau und ohne Kenntnis Zeit/Ort des Todes des Ehemanns nicht aufzufinden ... daher kommt man wohl nicht umhin tatsächlich 2 Aufgebotsverfahren machen zu müssen: unbekannten Gläubiger & verschollenen Brief ....

    Es dürfte nicht besonderes schwierig sein, den Ort und die Zeit des Versterbens des Ehemannes herauszufinden. Einfache EMA-Anfrage an die 1984er Anschrift sollte schon ausreichend sein.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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