Hallo,
mir liegt ein griechisches Europäisches Nachlasszeugnis vor, wonach dem Vermächtnisnehmer das Eigentum an einer deutschen Immobilie zugewiesen wird.
Es wurde nun die Grundbuchberichtigung direkt auf den Vermächtnisnehmer beantragt.
Da unser Grundbuchrecht keine dinglichen Vermächtnisse kennt und mir die Einzelheiten des griechischen Erbrechts natürlich unbekannt sind (Stichwort Vindikations-/Damnationslegat) stellt sich mir die Frage, wie das Grundbuchamt in einem solchen Fall zu verfahren hat?
Kann ich eine Berichtigungsbewilligung vom Erben/Vermächtnisnehmer oder eine Auflassung in notarieller Urkunde verlangen?
Habe in einer Abhandlung gelesen, dass das Grundbuchamt in so einem Fall verpflichtet sei, ein Rechtsgutachten einzuholen; ist das korrekt und falls ja, wo gibt man ein solches Gutachten In Auftrag?
Falls irgendjemand bereits Erfahrungen mit solchen dinglichen Vermächtnissen gemacht hat, bin ich über jeden Hinweis dankbar