Stromverbrauch bei Betrieb einer Wärmepumpe

  • In der Anlage zu der PKH-Erklärung ist auf der Stromrechnung handschriftlich angegeben: Heizkosten Wärmepumpe. Aus der Stromrechnung selbst ist kein Anteil der Wärmepumpe am Gesamtverbrauch ersichtlich, was nicht überrascht. Angaben zur Leistungsaufnahme der Wärmepumpe fehlen. Nun können Stromkosten (nur) insoweit berücksichtigt werden, als der Strom zu Heizzwecken benötigt wird.

    Gibt es Erfahrungswerte, welcher Anteil berücksichtigt werden kann?

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Die wird es angesichts der regionalen Wetterunterschiede vermutlich kaum geben können, da der Verbrauch ja direkt von den Umgebungsbedingungen abhängt (von Dämmung etc. mal ganz abgesehen).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Normalerweise hat man für eine Wärmepumpe einen eigenen digitalen Stromzähler, weil dieser Strom (jedenfalls hier) nur 20 Cent pro Kilowattstunde kostet. Der Stromlieferant für die Wärmepumpe ist allerdings berechtigt, bis zu vier mal am Tag die Wärmepumpe für eine gewisse Zeit abzuschalten. Das nennt sich EVU Abschaltung. Das bedeutet aber nicht, dass man plötzlich in der Wohnung frieren muss.

    Eine Wärmepumpe über den normalen Hausstrom laufen zu lassen macht aufgrund der wesentlich höheren Stromkosten keinen Sinn.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Die Berechnungsseite mit den konkreten Verbräuchen und dem Preis je kWh war leider nicht dabei.

    Ich werde nochmal nachfragen, insbesondere, da nicht ersichtlich ist, ob die Rechnung den Gesamtverbrauch oder nur den der Wärmepumpe umfasst.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

    Einmal editiert, zuletzt von Hallunke (10. Oktober 2023 um 11:48)

  • Normalerweise hat man für eine Wärmepumpe einen eigenen digitalen Stromzähler, weil dieser Strom (jedenfalls hier) nur 20 Cent pro Kilowattstunde kostet. Der Stromlieferant für die Wärmepumpe ist allerdings berechtigt, bis zu vier mal am Tag die Wärmepumpe für eine gewisse Zeit abzuschalten. Das nennt sich EVU Abschaltung. Das bedeutet aber nicht, dass man plötzlich in der Wohnung frieren muss.

    Eine Wärmepumpe über den normalen Hausstrom laufen zu lassen macht aufgrund der wesentlich höheren Stromkosten keinen Sinn.

    Doch, da der Zusatzzähler nochmals Extramiete kostet und deshalb einige (wie zB ich) auf einen zweiten Zähler verzichtet haben. Von einem "normalerweise einen zweiten Zähler" würde ich deshalb nicht ausgehen.

  • Bei den wenigen, die (bisher) mit Strom heizen, habe ich immer eine Schätzung aufgrund unseres eigenen Verbrauches und anderen VKH-Akten abgegeben und angefragt, ob die Partei damit einverstanden ist. Bis jetzt beschwerdelos.

    Noch diffiziler wird es werden, wenn auch ein Stromauto mit am Zähler hängt, sowie bei uns. Daher auch immer auf die Angaben beim PKW achten...

  • Um den günstigen Stromtarif für Wärmepumpen zu bekommen muss die Wärmepumpe steuerbar sein und einen eigenen Stromzähler haben. Die Bafa fördert nur solche Wärmepumpen. Diese Geräte gewinnen 3/4 der Wärme aus Luft oder Boden und müssen lediglich für das letzte 1/4 vergünstigten Strom beziehen. Unsere Wärmepumpe läuft im Winter maximal 4 Stunden am Tag. Wir beheizen damit 258 qm Wohnfläche und zusätzlich das warme Wasser für den täglichen Gebrauch. Die letzte Jahreabrechnung lag bei ca. 400,00 € mit allen Nebenkosten. Den Zähler haben wir selber gekauft und durch eine Elektrofirma einbauen lassen. Günstiger kann man nicht heizen und warmes Wasser erzeugen.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

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