In der Anlage zu der PKH-Erklärung ist auf der Stromrechnung handschriftlich angegeben: Heizkosten Wärmepumpe. Aus der Stromrechnung selbst ist kein Anteil der Wärmepumpe am Gesamtverbrauch ersichtlich, was nicht überrascht. Angaben zur Leistungsaufnahme der Wärmepumpe fehlen. Nun können Stromkosten (nur) insoweit berücksichtigt werden, als der Strom zu Heizzwecken benötigt wird.
Gibt es Erfahrungswerte, welcher Anteil berücksichtigt werden kann?