Altersvorsorgevermögen

  • Hallo,

    fällt unter § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII nur bereits bestehendes Altersvorsorgevermögen?

    Ich konnte dazu nichts finden. Hintergrund ist, dass jemand PKH bewilligt bekommen hat und nun unverändert weiter in seine Riesterrente einzahlen will. Schonvermögen iHv 10.000€ auf dem Girokonto ist bereits vorhanden.

    Einerseits könnte ich mir vorstellen, dass er den Riester-Vertrag so lange beitragsfrei zu stellen hat (bzw nur den Mindestbetrag einzahlen darf) bis er die Prozesskosten beglichen hat.

    Andererseits darf man ja (zumindest laut Rechtsprechung) nach Bewilligung zB auch für ein angemessenes Auto (§ 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII) sparen.

    Kommt es auf den Einzelfall an? Etwa darauf, ob das Altersvorsorgevermögen notwendig ist, damit später keine Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muss?

    Ich kann mir eher nicht vorstellen, dass weitere Einzahlungen hier geschützt sind.

    Zumal in diesem konkreten Fall ohnehin der Verdacht naheliegt, dass der Riestervertrag nur abgeschlossen wurde, damit über die geschützten 10.000€ weiter Vermögen aufgebaut werden kann, ohne dass es eingesetzt werden muss. Der Vertrag wurde einen Monat vor Beantragung der PKH abgeschlossen. X/

  • Soll Riester nicht vollstreckungs- und insolvenzfest sein? Dann würde ich meinen, dass es auch "pkh-fest" sein müsste. Aus dem Bauch raus.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • In Anlehnung an BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20 - dort fußend auf den Regelungen des Betriebsrentengesetzes - wird festgestellt, dass der Aufbau einer privaten Altervorsorge (mit normalen Beträgen) zulässig und von einem Gläubiger nicht zu beanstanden ist.

    Anderes sollte unter Betrachtung der Regelungen zum SGB XII zum Riestervertrag auch hier nicht gelten, es sei denn, es liegen mehrere hochwertige Altersabsicherungen vor.

    Insoweit schweigt jedoch der Sachverhalt.

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  • Da bin ich bei euch: Das Guthaben ist nicht da, ich habe dafür noch die Aufwendungen einkommensmindernd zu berücksichtigen.

    Jetzt kann ich lange über Sinn und Zweck diskutieren und darüber, dass mir manches bei der PKH nicht gefällt, ich halte ich jedoch da mit der Maus: Hört sich komisch an, ist aber so.

    • Offizieller Beitrag

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  • Kai 1. November 2023 um 19:43

    Hat das Thema geschlossen.

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