Hallo, ich habe einen entsprechenden Antrag auf den Tisch bekommen und bin mir unschlüssig, was zu tun ist.
Die Betroffene ist einer Anhörung nicht zugänglich. Die Erbengemeinschaft ist Geld und guten Worten gegenüber nicht aufgeschlossen und will
sich nicht auseinandersetzen. Man konnte sich über einen freihändigen Verkauf des Grundstücks nicht einigen. Es ist nur das eine Grundstück im Nachlass.
Der von der Betreuerin beauftragte Rechtsanwalt stellt nun einen Antrag auf Genehmigung der Teilungsversteigerung.
Was ist in diesem Fall zu prüfen? Gibt es Besonderheiten? Kann mir da jemand weiterhelfen?