Hallo zusammen!
Ich habe zu folgendem Problem leider nichts gefunden.
Eingetragen ist ein Geh- und Fahrtrecht, welches gelöscht werden soll. Dieses ist auflösend bedingt und erlischt, wenn das herrschende Grundstück direkt von einer öffentlichen Straße her zugänglich ist.
Zudem ist die Ausübung nur für landwirtschaftliche Zwecke gestattet.
Das dienende Grundstück (zwischenzeitlich zerlegt) befindet sich nunmehr inmitten eines Baugebiets. Das herrschende Grundstück wurde geteilt. Der Eigentümer des abgetrennten Teils ist nicht bereit, eine Löschungsbewilligung abzugeben.
Die Bank eines Bauplatzkäufers zahlt nur aus, wenn das Recht im Grundbuch gelöscht ist. An mich wurde die Frage gerichtet, ob die Möglichkeit besteht, die Löschung ohne Bewilligung vorzunehmen.
Das herrschende Grundstück ist mittlerweile über eine öffentliche Straße zugängilich, wie sich aus dem Geoportal der Vermessungsverwaltung ergibt. Die auflösende Bedingung ist daher wohl eingetreten.
Kann ich diese Tatsache als offenkundig betrachten? Der Nachweis durch öffentliche Urkunden wird wohl schwierig. Oder kann die Stadt den Eintritt der auflösenden Bedigung durch unterschriebene und gesiegelte Erklärung bestätigen? Dann könnte man -zumindest nach Anhörung des Berechtigten- die Löschung vornehmen.
Ansonsten bliebe wohl nur die Möglichkeit, eine Klage auf Abgabe einer Löschungsbewilligung zu erheben.
Für Meinungen wäre ich sehr dankbar!